Alleinerziehende


26. Juni 2008

Hartz IV: Alleinerziehend wird neu definiert

Kategorie: Alleinerziehend – Sarah – 23:00

Die Bundesagentur für Arbeit und Soziales hat neue Handlungsanweisungen zum SGB II herausgegeben. Dabei handelt es sich um verbindliche Weisungen, die sowohl für Arbeitsgemeinschaften nach § 44b Abs. 3 SGB II als auch für sog. Optionskommunen nach § 6b Abs. 1 SGB II bindend sind. Unter anderem wurde der Begriff alleinerziehend neu definiert. Nach den neuen Handlungsanweisungen ist derjenige alleinerziehend, bei dem kein weiteres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft BG im Haushalt für Pflege und Erziehung des Kindes sorgt. Lt. 21.8a gelten geschiedene Eltern, die ihr Kind wechselseitig betreuen (z.B. 2 Wochen Mama, 2 Wochen Papa), nicht als Alleinerziehend, da sich hier angeblich zwei Personen kümmern.

Dies widerspricht 21.8, da die dort genannten Voraussetzungen auch hier vorliegen: keine weitere Person in der BG, die sich um Pflege und Erziehung des Kindes kümmert. Tatsächlich sorgt abwechselnd immer nur eine Person für das Kind, mit dem das Kind dann eine BG bildet, wobei die Anspruchsvoraussetzungen gemäß Rz 21.8 vorliegen und diese Person für diesen Zeitraum anteilig Anspruch auf den Mehrbedarf hat. Die BA versucht hier durch die Hintertür hinsichtlich des Mehrbedarfes für Alleinerziehende zwischen Eltern die geschieden sind, eine BG zu konstruieren, obwohl gar keine vorliegt, nur um den Mehrbedarf nicht zahlen zu müssen. Betroffenen sollten hier erfolgreich dagegen vorgehen können.

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